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Studentenjobs: Ideen & Infos rund um den Nebenverdienst

8. Juli 2018
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Die meisten Studenten arbeiten neben dem Studium – sei es, um sich etwas dazuzuverdienen und sich etwas gönnen zu können oder schlicht für den eigenen Lebensunterhalt. Auch die finanzielle Unabhängigkeit von den Eltern kann der Grund für eine kurzfristige Beschäftigung zu Studienzeiten sein. Ob Tutor an der Uni, als Servicekraft oder Mercher im vollblut EventTeam auf Veranstaltungen: Jobs für Studenten sind vielseitig und in ganz unterschiedlichen Branchen möglich.

Geringfügige Beschäftigungen für Studierende

Klassischerweise arbeiten Studenten am Wochenende oder abends unter der Woche, wenn die letzte Vorlesung vorüber ist. Typische Studentenjobs sind Aushilfsjobs im Einzelhandel oder in der Gastronomie. Weiterhin gibt es Studierende, die Jobs aus Schulzeiten treu bleiben: Zeitungen austragen, Babysitten, den Hund der Nachbarin ausführen oder bei älteren Menschen im Haushalt helfen sind ebenfalls beliebt. Wer Glück hat, ergattert ein bezahltes Praktikum oder einen Minijob in der Branche, in der er später arbeiten möchte – beispielsweise in einer Zeitungsredaktion oder an der Uni als Tutor. Egal, welcher Job ausgeübt wird: es gilt, den Verdienst stets im Blick zu halten, weiß auch www.jobfibel.com.

Verdienstgrenze stets im Blick behalten

Bis einschließlich 450 Euro im Monat sind die als Minijob bezeichneten, geringfügig entlohnten Beschäftigungen steuerfrei. Auch fallen keinerlei Sozialabgaben an. In puncto Rente haben Minijobber die Wahl: Sie können sich auf Antrag von der Zahlung eines eigenen Beitrags befreien lassen. In diesem Fall zahlt lediglich der Arbeitgeber eine Pauschale für den geringfügig Beschäftigten. Den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung genießt nur, wer den Eigenbeitrag zahlt – dieser mindert aber natürlich den Lohn. Wer BAföG während seines Studiums erhält, muss besonders achtsam sein. Je nachdem, wie hoch der Verdienst ausfällt, reduziert dieser die Leistungen. Seit Oktober 2016 liegt der Höchstverdienst, der die BaföG-Leistung nicht beeinflusst, bei 5.400 Euro pro Jahr, also exakt bei 450 Euro im Monat. Zahlen Studenten Semestergebühren, kann auf Antrag ein höheres Einkommen erzielt werden, ohne die Leistung zu verändern. Dies wird jedoch von Fall zu Fall entschieden.