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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Öffentliche Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der vollblut LiveMarketing Geisler & Schloifer GbR für öffentliche Veranstaltungen.

1. Geltungsbereich

Der Erwerb, insbesondere der Antrag und die Bestellung von Eintrittskarten (Tickets), die Verwendung der Tickets zu den Veranstaltungen der vollblut LiveMarketing Geisler & Schloifer GbR (Veranstaltungen) sowie der Zutritt zu den Veranstaltungsräumen unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der vollblut LiveMarketing Geisler & Schloifer GbR (vollblut). Durch den Erwerb oder die Verwendung der Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung der AGB.

2. Rechtsverhältnisse

Alle Karten werden ausschließlich im Namen und auf Rechnung von vollblut verkauft. vollblut verkauft Tickets für Eigenveranstaltungen. Bei Fremdveranstaltungen wird vollblut nur als Vertriebsagentur tätig. Es handelt sich um eine Fremdveranstaltung, wenn ein anderes Unternehmen als Veranstalter fungiert.

3. Internet-Bestellungen

3.1. Vertragsschluss
Im Falle der Internetbuchung geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Besteller aus, sobald dieser das Feld „Tickets kaufen“ auf der Internet-Bestellmaske angeklickt hat, es ist bindend.

3.2. print@home-Tickets
Es besteht die Möglichkeit bei Bestellungen im Internet, die bestellte Karte zuhause auszudrucken (print@home-Ticket).

Der Kunde darf zum Zweck der bestimmungsgemäßen Verwendung nur ein Druckexemplar anfertigen. Das print@home-Ticket ist nur gültig, wenn es im Gesamten auf einem Papier der Größe DIN A4 gedruckt wurde.

Der Kunde ist nicht berechtigt, das ausgedruckte Ticket zu reproduzieren, zu vervielfältigen oder zu verändern.

Ein unbefugt vervielfältigtes oder unbefugt weiterverkauftes print@home-ticket berechtigt nicht zum Besuch der Veranstaltung. Der einmalig verwertbare Barcode auf dem Ticket wird am Veranstaltungsort elektronisch durch Barcode-Scanner entwertet. Es ist daher ausgeschlossen, dass sich z.B. durch Vervielfältigung des Barcodes weitere Personen mit demselben Barcode Zugang zu der Veranstaltung verschaffen können.

Bitte bewahren Sie auf jeden Fall dieses print@home-Ticket wie Bargeld oder herkömmliche Tickets an einem sicheren Ort, um einem Missbrauch vorzubeugen. Bei Verlust des Tickets stellt vollblut auf Wunsch eine Ticket-Kopie aus. Für den Fall, dass am Veranstaltungstag das Originalticket vor der Kopie entwertet wird, ist die Kopie ungültig. Der Besitzer einer ungültigen Kopie ist nicht berechtigt die Veranstaltung zu besuchen. Bei Missbrauch des Tickets übernimmt vollblut keine Haftung.

3.3. Kein Wiederrufs- und Rückgaberecht
Ein Wiederrufs- und Rückgaberecht besteht nicht. Auch besteht kein Anspruch auf Umtausch von Karten.

4. Eintrittspreise

4.1. Vorverkaufsgebühr
Die genannten Eintrittspreise verstehen sich zuzüglich einer Vorverkaufsgebühr. An der Abendkasse wird keine Vorverkaufsgebühr fällig.

4.1. Zustellgebühren
Nicht enthalten sind die Zustellgebühren und Produktionskosten für den Versand von Hardtickets.

5. Bezahlung

5.1. Zahlungsabwicklung
Das Kreditkarten- oder Bankkonto bzw. das Konto eines Online-Bezahlsystems wird nur dann belastet, wenn der Vertrag zustande kommt. Mit Vertragsabschluss wird die Zahlung fällig. Bei einer Zahlung mittels Banküberweisung hat der Kunde sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag auf das angegebene Bankkonto eingezahlt wird. Die Zahlung muss in Euro erfolgen. Sämtliche mit der Banküberweisung verbundenen Zahlungsgebühren sind vom Kunden zu tragen.

5.2. Zahlungsverzug
Ist die Karte im Vorverkauf erworben und nicht unverzüglich bezahlt worden besteht Zahlungsverzug, der geschlossene Vertrag zwischen Kunde bzw. Ticketkäufer und vollblut bleibt jedoch ausdrücklich bestehen, auch dann, wenn die Tickets auf der Veranstaltung nicht eingelöst werden. Bei Zahlungsverzug ist vollblut berechtigt eine angemessene Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.

5.3. Vorbehalt der Genehmigung
Die Zahlung per Kreditkarte erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung durch den vom Kunden gewählten Kreditkarten-Herausgeber, die Zahlung per Lastschrift unter dem Vorbehalt der Genehmigung duch die Bank des Kunden.

6. Ermäßigung

Für ermäßigte Eintrittskarten muss am Veranstaltungstag der Berechtigungsnachweis mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden.

7. Freie Platzwahl

Falls nicht ausdrücklich anders kommuniziert, gilt bei allen bestuhlten Veranstaltungen freie Platzwahl. vollblut behält sich vor, einzelne Plätze für Pressevertreter, Behörden und Geschäftspartner zu reservieren. vollblut verpflichtet sich freiwillig nicht mehr als 5% des Ticketkontingents zu reservieren. (Bsp.: vollblut gibt 1.000 Tickets in den Vorverkauf, so dürfen 50 Plätze für die unter 7. genannten Zwecke reserviert werden.) Ausgenommen von der freiwilligen Reglung sind Rollstuhlplätze. Die Reservierung von Plätzen ist nicht über andere an der Veranstaltung beteiligte Firmen, Vereine oder Behörden möglich, sondern ausschließlich nur über vollblut.

8. Zutritt

Der Zutritt zu Kabarett- und Theaterveranstaltung ist im Rahmen des Jugendschutzgesetzes altersunabhängig mit einer gültigen Karte möglich. Bei Musik- und Tanzveranstaltungen ist der Zutritt, falls nicht anders kommuniziert, ausschließlich ab 18 Jahren und ebenfalls nur mit einem gültigen Ticket möglich. Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich den Karteninhaber zum Zutritt zum Veranstaltungsort und zur Ausübung eventueller anderer Rechte nach diesen AGBs.

9. Garderobe

Der Anspruch seitens des Kunden auf eine Garderobe besteht nicht.

10. Haftung

Der Aufenthalt auf vollblut Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet vollblut unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet vollblut nur für Schäden, die von vollblut, von seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung vollbluts ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns und bei grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.

10.1. Ausfall einer Veranstaltung
Bei einem Vorstellungsausfall wird die Vorverkaufsgebühr und eventuelle Mahn- und Bearbeitungsgebühren nicht zurück erstattet.

10.2. Menschen mit Handicap
Im Fall einer Gefahrensituation werden wir besonders bemüht sein, Menschen mit einer mit einer dauerhaften oder vorübergehender Behinderung besonders zu unterstützen. Hierfür müssen wir von der Behinderung wissen. Solltest Du uns vor der Buchung bzw. dem Kauf einer Eintrittskarte auf eine bestimmte Behinderung hinweisen, werden wir Dir einen behinderungsgerechten Platz im Rahmen des dann zu Verfügung stehenden Kartenkontingents anbieten. Soweit wir nicht über Deine Behinderung informiert sind oder soweit Du einen Platz wählst, der Deiner Behinderung nicht gerecht wird, können wir für daraus entstehende Schäden nicht haften. Da in einer größeren Organisation nicht immer sichergestellt sein kann, dass auch alle mündlichen Informationen immer zuverlässig weiterverarbeitet werden, übernehmen wir diese Haftung nur dann, wenn Du uns schriftlich (auch per Email) informiert hast und für den Fall, dass Du einen nicht behinderungsgerechten Platz wünschst, uns dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hast. In diesem Fall scheidet eine Kartenbestellung über Internet aus.

Wenn Du uns nicht vor Kauf der Karte über Deine Behinderung informiert hast und uns keine behinderungsgerechten Plätze mehr zur Verfügung stehen, können wir Dir den Besuch der Veranstaltung nur gestatten, wenn Du uns vor der Veranstaltung eine Erklärung unterschreibst, mit der Du auf eine Haftung von vollblut LiveMarketing wegen der mit Deiner Behinderung zusammenhängenden besonderen Gefahr verzichtest. Solltest Du dies nicht tun, ist eine Erstattung des Eintrittspreises nicht möglich.

11. Ton- und Bildaufnahmen

12.1. Verbot von Aufnahmen
Es ist Ticketinhabern ohne vorherige schriftliche Zustimmung von vollblut nicht gestattet, Ton, Bild, Filme, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen, ausgenommen übliche Mobiltelefone, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von vollblut nicht auf den Veranstaltungsort mitgebracht werden.

12.2. Verwendung
Im Falle der Zustimmung vollblut zur Erstellung von Fotos und Bildern bei einer Veranstaltung, dürfen diese ausschließlich für persönliche, nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von vollblut. Eine Vergütung hierfür wird gesondert vereinbart.

12.3. Einwilligung in Aufzeichnungen
Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und / oder Aufzeichnungen von Bild und / oder Ton, die von vollblut oder deren Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Der §23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz bleibt unberührt.

13. Wiederverkauf

Weder der Ticketerwerber oder der Ticketinhaber noch irgendjemand sonst ist berechtigt, die Karte oder die sich aus ihr ergebenden Rechte ohne vorherige Zustimmung von vollblut an dritte Personen zu übertragen und hierfür ein Entgelt zu verlangen, welches dann an vollblut gezahlte oder zu zahlende Entgelt übersteigt.

14. Hausrecht

Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Veranstaltungsbesucher verpflichtet, den Anweisungen von vollblut und seinen Beauftragten auf dem Veranstaltungsort Folge zu leisten.

15. Änderungen und Ergänzungen

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen sowie die ganze oder teilweise Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die mündliche Aufhebung dieser Formabrede bedarf der schriftlichen Bestätigung.

16. Vereinbarung deutschen Rechts und Gerichtsstands-Vereinbarung

Das Vertragsverhältnis und diese AGB unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand außerhalb von Deutschland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis München.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Vorschrift eine Regelung zu vereinbaren, die dem Inhalt der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.

München, März 2015